Änderung der Größenklassen von Unternehmen ab 01.01.2024 – Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung der Größenklassen von Unternehmen ab 01.01.2024 – Vorschlag der Europäischen Kommission

Die Größenklasse (nach dem Handelsgesetzbuch) hat viele direkte und indirekte Auswirkungen auf Unternehmen. Im Gegensatz zu kleinen Unternehmen haben mittlere Unternehmen zum Beispiel eine Prüfungspflicht für ihren Jahresabschluss; es muss ein Lagebericht als Ergänzung um Jahresabschluss aufgestellt werden; diverse Vereinfachungsregeln dürfen nicht mehr angewendet werden. Für die richtige Rechnungslegung und Berichterstattung ist die zutreffende Klassifizierung essenziell.

In diesem Zusammenhang hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Größenklassen – mit Wirkung bereits ab dem 01.01.2024 – gemacht. Danach werden die Schwellenwerte der Größenklassen um rund 25 % steigen. Vor dem Hintergrund der (hohen) Inflation im Euro-Raum ist dieser Schritt nachvollziehbar.

Nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission ergeben sich dabei folgende Änderungen bei den Größenklassen:




Die Schwellenwerte für die Mitarbeiterzahlen bleiben dabei unverändert.

Die letzte Änderungen bei den Schwellenwerten gab es für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 begonnen haben. Diese Erhöhung war gekoppelt an die Ausweitung der Definition der Umsatzerlöse.

Die Wirtschaftsprüferkammer sieht die Erhöhung der Schwellenwerte kritisch, da eine Befreiung von der gesetzlichen Prüfung die Qualität der Finanzberichterstattung negativ beeinflussen könnte. Die Wirtschaftsprüferkammer weist darauf hin, dass mit dem Wegfall der gesetzlichen Prüfungspflicht das Risiko von Betrug und Fehlern in den Jahresabschlüssen steigen könnte.

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (kurz: DSRC) hingegen begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission.

Wie so häufig: Die Meinungen gehen auseinander; die Meinungen sind nachvollziehbar. Eine Entscheidung in der vorliegenden Sache wird zeitnah fallen.

Meine Tools zur Berechnung der Prüfungspflicht, Größenklasse und Konzernabschlusspflicht werden zu gegebener Zeit angepasst beziehungsweise ergänzt.


Links:




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In diesem Zusammenhang hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Größenklassen – mit Wirkung bereits ab dem 01.01.2024 – gemacht. Danach werden die Schwellenwerte der Größenklassen um rund 25 % steigen. Vor dem Hintergrund der (hohen) Inflation im Euro-Raum ist dieser Schritt nachvollziehbar.

Nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission ergeben sich dabei folgende Änderungen bei den Größenklassen:




Die Schwellenwerte für die Mitarbeiterzahlen bleiben dabei unverändert.

Die letzte Änderungen bei den Schwellenwerten gab es für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 begonnen haben. Diese Erhöhung war gekoppelt an die Ausweitung der Definition der Umsatzerlöse.

Die Wirtschaftsprüferkammer sieht die Erhöhung der Schwellenwerte kritisch, da eine Befreiung von der gesetzlichen Prüfung die Qualität der Finanzberichterstattung negativ beeinflussen könnte. Die Wirtschaftsprüferkammer weist darauf hin, dass mit dem Wegfall der gesetzlichen Prüfungspflicht das Risiko von Betrug und Fehlern in den Jahresabschlüssen steigen könnte.

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Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie ich Ihr Unternehmen bestmöglich unterstützen kann. Sie erreichen mich am besten telefonisch:

Ich bin für Vielfalt und Chancengleichheit unabhängig von Alter, Geschlecht, Geschlechtsidentität, Handicap, kultureller Herkunft, Nationalität und sexueller Orientierung. In meinen Ausführungen verwende ich die maskuline Form. Dies dient ausschließlich der Lesbarkeit; ich beziehe stets alle Menschen ein.

© CK Wirtschaftsprüfung

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