Das nachfolgende Tool kann für Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftende Gesellschafterin (insbesondere die GmbH & Co. KG) verwendet werden.
Sollte das betreffende Unternehmen einen vom 31.12. abweichenden Bilanzstichtag haben, können die Werte des abweichenden Bilanzstichtags/Geschäftsjahres in dem Tool verwendet werden.
Für die Angabe der Arbeitnehmerzahl wird auf den Durchschnitt der Arbeitnehmer zum 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. zurückgegriffen; ohne Auszubildende und ohne die Geschäftsführung.
Es gibt zwei Varianten:
Variante 1
Reguläre Anwendungsfälle für Geschäftsjahre, die am 31.12.2023 enden.
Variante 2
Freiwillige frühzeitige Anwendung der höheren Schwellenwerte bereits für Geschäftsjahre, die am 31.12.2023 enden.
Variante 1
Variante 2
Es handelt sich um ein indikatives Ergebnis, das von der Qualität der eingegebenen Werte abhängt. Zur Verifizierung des Ergebnisses sollte ein Wirtschaftsprüfer hinzugezogen werden.